Der Behandlungsbedarf wird von uns
Zahnärzten nicht künstlich erschaffen, da
wir uns alle sicherlich einig sind, dass
sich Niemand aus Spaß beim Zahnarzt
ohne Grund behandeln lässt.
Die Krankenkassen haben eine strikte
Budgetierung der Honorare
beschlossen. Diese gilt rückwirkend auch
für das Jahr 2023.
Im Gastronomiebetrieb nennt man
das Zechprellerei.
Wir erhalten für alle notwendigen und
bereits erbrachten Behandlungen im
Nachhinein und zukünftig nur das
maximale Budget erstattet. Dies liegt je
nach Primär- bzw. Ersatzkasse bei 112€
bzw. 142€ pro Patient und Quartal.
Die zugrundeliegende BEMA
Gebührenordnung für die
Grundversorgung eines gesetzlich
versicherten Patienten ist in den letzten
Jahrzehnten in keinster Weise mit den
Preissteigerungen angehoben worden.
Darüberhinaus durchgeführte
Behandlungsmaßnahmen zB. Prophylaxe,
Implantate, Keramikkronen etc. müssen
nach der Gebührenordnung für Zahnärzte
(GOZ) privat abgerechnet werden.
Die GOZ wiederum ist seit über 35
Jahren um keinen Cent angehoben
worden.
Hier mal ein kleiner Vergleich zu
anderen Handwerken:
Ich habe 1987 für einen
Herrenhaarschnitt 8,50DM ca 4,25€
bezahlt. Aktuell kostet ein
Herrenhaarschnitt hier vor Ort 26,50€,
dh. mehr als das 6fache!
Auch ein Heizungsbauer kann heute
keine Wärmepumpe für den Preis
einer einfachen Heizung von vor 35
Jahren einbauen.
Und wie würden diese Handwerker
reagieren, wenn ihnen dann noch
rückwirkend die erbrachten Arbeiten
nicht erstattet werden?
Mit unserem Honorar sind alle Kosten
(Personal-, Material-, Hygiene-,
Wartungs-, Energiekosten etc.)
abgegolten.
Laut unserer Politik kann ein
Zahnarzt mit einem
durchschnittlichen Überschuss von
160.000€/ Jahr nicht als arm
bezeichnet werden!
Hier wird der Praxisgewinn mit Netto-
Einkommen verwechselt.
Aber Politikern sind solche Fakten ja
nachweislich nicht bekannt.
Bei einem durchschnittlichen
Praxisgewinn von 160.000€/ Jahr und
einer durchschnittlichen Investition für
eine Neugründung von 500.000€ ergibt
das ein
Netto Monatseinkommen von
2.403,91€
(Berechnung siehe 1*)
Und das alles als Selbstständiger
OHNE Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall, Urlaubsgeld… aber
mit vollem Risiko!
Dazu kommt noch, dass wir auf
qualifiziertes Fachpersonal angewiesen
sind, das aber ohne uns KEINEN Cent
Umsatz erbringen kann/ darf.
Wie sollen wir weiterhin die
berechtigten Gehaltsforderungen
bezahlen!?
In knapp 8 Jahren werden ca 50%
der Praxen in Ostfriesland wegfallen.
Aufgrund der nicht mehr akzeptablen
Rahmenbedingungen reissen sich ja
auch die jungen Kolleg:innen um
unsere Praxen!
Wir haben ca 6 Jahre studiert und tragen
eine enorme Eigenverantwortung ohne
jegliche soziale Absicherung und
Unterstützung/ Subventionen vom Staat.
Ich bin seit über 30 Jahren mit Leib
und Seele Zahnarzt würde diesen
Beruf allerdings mit dem Wissen der
heutigen Rahmenbedingungen
NIEMALS wieder in Deutschland
ergreifen.
Berechnung 1*)
Ich bin AOK krankenversichert und
muss als Zahnarzt Pflicht-
Rentenbeiträge zum
Altersversorgungswerk (AVW)
entrichten.
Hier die von unseren Politikern in den
Raum geworfenen Durchschnittszahlen:
Überschuss
160.000€,00€
AOK:12x 978,08€ =>
11.636,96€
AVW 12x 1.404,30 =>
16.851,60€
zu versteuern
131.511,44€
abzgl. ca 40% Steuern 51.564,58€
nach Steuer
78.846,86€
Die durchschnittliche
Praxisinvestition liegt bei 500.000€
bei einer durchschnittlichen
Abschreibung von 10 Jahren =>
50.000€ Tilgung/ Jahr.
abzgl. Tilgung für Praxis
50.000,00€
Netto Jahreseinkommen 28.846,86€