Am 01.02.2024 schließen wir Zahnärzte in Niedersachsen unsere Praxen. Wir sind uns sicherlich alle einig, dass sich NIEMAND freiwillig seine Zähne ohne Grund aus Spaß behandeln lässt. Der berechtigte und garantiert nicht freiwillige Behandlungsbedarf unserer Patienten ist vorhanden und wird nicht von uns Zahnärzten künstlich erschaffen. Für das Jahr 2023 haben die Krankenkassen rückwirkend eine strikte Budgetierung beschlossen, d.h. wir erhalten von den Krankenkassen für alle notwendigen Behandlungen nur das maximale Budget erstattet (AOK/ Primärkassen 112€/ Quartal Ersatzkassen 142€/ Quartal). Alle darüberhinaus notwendigen Behandlungmaßnahmen werden rückwirkend zurückgefordert. Das ist Zechprellerei seitens der Krankenkassen. Die Leistungen wurden erbracht und werden jetzt rückwirkend nicht erstattet. Einige Stammtischparolen, deren sich unsere Politiker bedienen: Aber ein Zahnarzt bekommt schon sehr viel Geld für die Behandlung!? Die Grundversorgung eines gesetzlich versicherten Patienten wird nach der BEMA abgerechnet, die in den letzten Jahrzehnten in keinster Weise mit den Preissteigerungen angehoben wurde. Darüberhinaus durchgeführte Behandlungsmaßnahmen zB. Prophylaxe, Implantate, Keramikkronen etc. müssen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) privat abgerechnet werden. Die GOZ ist seit über 35 Jahren um keinen Cent angehoben worden. Mit unserem Honorar sind alle Kosten (Personal-, Material-, Hygiene-, Wartungs- , Energiekosten etc.) abgegolten. Und die Praxiskosten sind insbesondere seit Corona förmlich explodiert. Da reden wir über 3stellige Prozentwerte. Hier mal ein kleiner Vergleich zu anderen Handwerken: Ich habe 1987 für einen Herrenhaarschnitt 8,50DM ca 4,25€ bezahlt. Aktuell kostet ein Herrenhaarschnitt hier vor Ort 26,50€, dh. mehr als das 6fache! Auch ein Heizungsbauer kann heute keine Wärmepumpe für den Preis einer einfachen Heizung von vor 35 Jahren einbauen. Und wie würden diese Handwerker reagieren, wenn ihnen dann noch rückwirkend die erbrachten Arbeiten nicht erstattet werden. Laut unserer Politik kann ein Zahnarzt mit einem durchschnittlichen Überschuss von 160.000€/ Jahr nicht als arm bezeichnet werden! Hier wird der Praxisgewinn mit Netto- Einkommen verwechselt und die notwendige Tilgung der Praxisinvestition unterschlagen. Aber Politikern sind solche Fakten ja nachweislich nicht bekannt. Ich bin AOK krankenversichert und muss als Zahnarzt Pflicht- Rentenbeiträge zum Altersversorgungswerk (AVW) entrichten. Die durchschnittliche Praxisinvestition liegt bei 500.000€ bei einer durchschnittlichen Abschreibung von 10 Jahren => 50.000€ Tilgung/ Jahr. Hier die von unseren Politikern in den Raum geworfenen Durchschnittszahlen: Überschuss 160.000€,00€ AOK:12x 978,08€ => 11.636,96€ AVW 12x 1.404,30 => 16.851,60€ zu versteuern 131.511,44€ abzgl. ca 40% Steuern 51.564,58€ nach Steuer 78.846,86€ abzgl. Tilgung für Praxis 50.000,00€ Netto Jahreseinkommen 28.846,86€ Netto Monatseinkommen 2.403,91€ Und das alles als Selbstständiger OHNE Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgeld… aber mit vollem Risiko! Dazu kommt noch, dass wir auf qualifiziertes Fachpersonal angewiesen sind, das aber ohne uns KEINEN Cent Umsatz erbringen kann/ darf. Wie sollen wir weiterhin die berechtigten Gehaltsforderungen bezahlen!? Stammtischparole: Ich habe noch keinen Zahnarzt gesehen, der am Hungertuch nagt! Darum reissen sich ja auch die jungen Kollegen um unsere Praxen und würden die gerne übernehmen! Wir haben ca 6 Jahre studiert und tragen eine enorme Eigenverantwortung ohne jegliche soziale Absicherung und Unterstützung/ Subventiionen vom Staat. Ich bin seit über 30 Jahren mit Leib und Seele Zahnarzt würde diesen Beruf allerdings mit dem Wissen der heutigen Rahmenbedingungen NIEMALS wieder in Deutschland ergreifen. In knapp 8 Jahren werden ca 50% der Praxen in Ostfriesland wegfallen.
In einem Termin zum perfekten Lächeln…. Praxis für ZahnheilkundeMichael GonschorrekAn der Buche 1826409 Wittmund-Leerhafe
 04462/ 942045 
Am 01.02.2024 schließen wir Zahnärzte in Niedersachsen unsere Praxen. Wir sind uns sicherlich alle einig, dass sich NIEMAND freiwillig seine Zähne ohne Grund aus Spaß behandeln lässt. Der berechtigte und garantiert nicht freiwillige Behandlungsbedarf unserer Patienten ist vorhanden und wird nicht von uns Zahnärzten künstlich erschaffen. Für das Jahr 2023 haben die Krankenkassen rückwirkend eine strikte Budgetierung beschlossen, d.h. wir erhalten von den Krankenkassen für alle notwendigen Behandlungen nur das maximale Budget erstattet (AOK/ Primärkassen 112€/ Quartal Ersatzkassen 142€/ Quartal). Alle darüberhinaus notwendigen Behandlungmaßnahmen werden rückwirkend zurückgefordert. Das ist Zechprellerei seitens der Krankenkassen. Die Leistungen wurden erbracht und werden jetzt rückwirkend nicht erstattet. Einige Stammtischparolen, deren sich unsere Politiker bedienen: Aber ein Zahnarzt bekommt schon sehr viel Geld für die Behandlung!? Die Grundversorgung eines gesetzlich versicherten Patienten wird nach der BEMA abgerechnet, die in den letzten Jahrzehnten in keinster Weise mit den Preissteigerungen angehoben wurde. Darüberhinaus durchgeführte Behandlungsmaßnahmen zB. Prophylaxe, Implantate, Keramikkronen etc. müssen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) privat abgerechnet werden. Die GOZ ist seit über 35 Jahren um keinen Cent angehoben worden. Mit unserem Honorar sind alle Kosten (Personal-, Material-, Hygiene-, Wartungs-, Energiekosten etc.) abgegolten. Und die Praxiskosten sind insbesondere seit Corona förmlich explodiert. Da reden wir über 3stellige Prozentwerte. Hier mal ein kleiner Vergleich zu anderen Handwerken: Ich habe 1987 für einen Herrenhaarschnitt 8,50DM ca 4,25€ bezahlt. Aktuell kostet ein Herrenhaarschnitt hier vor Ort 26,50€, dh. mehr als das 6fache! Auch ein Heizungsbauer kann heute keine Wärmepumpe für den Preis einer einfachen Heizung von vor 35 Jahren einbauen. Und wie würden diese Handwerker reagieren, wenn ihnen dann noch rückwirkend die erbrachten Arbeiten nicht erstattet werden. Laut unserer Politik kann ein Zahnarzt mit einem durchschnittlichen Überschuss von 160.000€/ Jahr nicht als arm bezeichnet werden! Hier wird der Praxisgewinn mit Netto-Einkommen verwechselt und die notwendige Tilgung der Praxisinvestition unterschlagen. Aber Politikern sind solche Fakten ja nachweislich nicht bekannt. Ich bin AOK krankenversichert und muss als Zahnarzt Pflicht-Rentenbeiträge zum Altersversorgungswerk (AVW) entrichten. Die durchschnittliche Praxisinvestition liegt bei 500.000€ bei einer durchschnittlichen Abschreibung von 10 Jahren => 50.000€ Tilgung/ Jahr. Hier die von unseren Politikern in den Raum geworfenen Durchschnittszahlen: Überschuss 160.000€,00€ AOK:12x 978,08€ => 11.636,96€ AVW 12x 1.404,30 => 16.851,60€ zu versteuern 131.511,44€ abzgl. ca 40% Steuern 51.564,58€ nach Steuer 78.846,86€ abzgl. Tilgung für Praxis 50.000,00€ Netto Jahreseinkommen 28.846,86€ Netto Monatseinkommen 2.403,91€ Und das alles als Selbstständiger OHNE Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgeld… aber mit vollem Risiko! Dazu kommt noch, dass wir auf qualifiziertes Fachpersonal angewiesen sind, das aber ohne uns KEINEN Cent Umsatz erbringen kann/ darf. Wie sollen wir weiterhin die berechtigten Gehaltsforderungen bezahlen!? Stammtischparole: Ich habe noch keinen Zahnarzt gesehen, der am Hungertuch nagt! Darum reissen sich ja auch die jungen Kollegen um unsere Praxen und würden die gerne übernehmen! Wir haben ca 6 Jahre studiert und tragen eine enorme Eigenverantwortung ohne jegliche soziale Absicherung und Unterstützung/ Subventiionen vom Staat. Ich bin seit über 30 Jahren mit Leib und Seele Zahnarzt würde diesen Beruf allerdings mit dem Wissen der heutigen Rahmenbedingungen NIEMALS wieder in Deutschland ergreifen. In knapp 8 Jahren werden ca 50% der Praxen in Ostfriesland wegfallen.
In einem Termin zum perfekten Lächeln….
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     04462/ 942045
Am 01.02.2024 schließen wir Zahnärzte in Niedersachsen unsere Praxen. Wir sind uns sicherlich alle einig, dass sich NIEMAND freiwillig seine Zähne ohne Grund aus Spaß behandeln lässt. Der berechtigte und garantiert nicht freiwillige Behandlungsbedarf unserer Patienten ist vorhanden und wird nicht von uns Zahnärzten künstlich erschaffen. Für das Jahr 2023 haben die Krankenkassen rückwirkend eine strikte Budgetierung beschlossen, d.h. wir erhalten von den Krankenkassen für alle notwendigen Behandlungen nur das maximale Budget erstattet (AOK/ Primärkassen 112€/ Quartal Ersatzkassen 142€/ Quartal). Alle darüberhinaus notwendigen Behandlungmaßnahmen werden rückwirkend zurückgefordert. Das ist Zechprellerei seitens der Krankenkassen. Die Leistungen wurden erbracht und werden jetzt rückwirkend nicht erstattet. Einige Stammtischparolen, deren sich unsere Politiker bedienen: Aber ein Zahnarzt bekommt schon sehr viel Geld für die Behandlung!? Die Grundversorgung eines gesetzlich versicherten Patienten wird nach der BEMA abgerechnet, die in den letzten Jahrzehnten in keinster Weise mit den Preissteigerungen angehoben wurde. Darüberhinaus durchgeführte Behandlungsmaßnahmen zB. Prophylaxe, Implantate, Keramikkronen etc. müssen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) privat abgerechnet werden. Die GOZ ist seit über 35 Jahren um keinen Cent angehoben worden. Mit unserem Honorar sind alle Kosten (Personal-, Material-, Hygiene-, Wartungs-, Energiekosten etc.) abgegolten. Und die Praxiskosten sind insbesondere seit Corona förmlich explodiert. Da reden wir über 3stellige Prozentwerte. Hier mal ein kleiner Vergleich zu anderen Handwerken: Ich habe 1987 für einen Herrenhaarschnitt 8,50DM ca 4,25€ bezahlt. Aktuell kostet ein Herrenhaarschnitt hier vor Ort 26,50€, dh. mehr als das 6fache! Auch ein Heizungsbauer kann heute keine Wärmepumpe für den Preis einer einfachen Heizung von vor 35 Jahren einbauen. Und wie würden diese Handwerker reagieren, wenn ihnen dann noch rückwirkend die erbrachten Arbeiten nicht erstattet werden. Laut unserer Politik kann ein Zahnarzt mit einem durchschnittlichen Überschuss von 160.000€/ Jahr nicht als arm bezeichnet werden! Hier wird der Praxisgewinn mit Netto-Einkommen verwechselt und die notwendige Tilgung der Praxisinvestition unterschlagen. Aber Politikern sind solche Fakten ja nachweislich nicht bekannt. Ich bin AOK krankenversichert und muss als Zahnarzt Pflicht-Rentenbeiträge zum Altersversorgungswerk (AVW) entrichten. Die durchschnittliche Praxisinvestition liegt bei 500.000€ bei einer durchschnittlichen Abschreibung von 10 Jahren => 50.000€ Tilgung/ Jahr. Hier die von unseren Politikern in den Raum geworfenen Durchschnittszahlen: Überschuss 160.000€,00€ AOK:12x 978,08€ => 11.636,96€ AVW 12x 1.404,30 => 16.851,60€ zu versteuern 131.511,44€ abzgl. ca 40% Steuern 51.564,58€ nach Steuer 78.846,86€ abzgl. Tilgung für Praxis 50.000,00€ Netto Jahreseinkommen 28.846,86€ Netto Monatseinkommen 2.403,91€ Und das alles als Selbstständiger OHNE Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgeld… aber mit vollem Risiko! Dazu kommt noch, dass wir auf qualifiziertes Fachpersonal angewiesen sind, das aber ohne uns KEINEN Cent Umsatz erbringen kann/ darf. Wie sollen wir weiterhin die berechtigten Gehaltsforderungen bezahlen!? Stammtischparole: Ich habe noch keinen Zahnarzt gesehen, der am Hungertuch nagt! Darum reissen sich ja auch die jungen Kollegen um unsere Praxen und würden die gerne übernehmen! Wir haben ca 6 Jahre studiert und tragen eine enorme Eigenverantwortung ohne jegliche soziale Absicherung und Unterstützung/ Subventiionen vom Staat. Ich bin seit über 30 Jahren mit Leib und Seele Zahnarzt würde diesen Beruf allerdings mit dem Wissen der heutigen Rahmenbedingungen NIEMALS wieder in Deutschland ergreifen. In knapp 8 Jahren werden ca 50% der Praxen in Ostfriesland wegfallen.
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Am 01.02.2024 schließen wir Zahnärzte in Niedersachsen unsere Praxen. Wir sind uns sicherlich alle einig, dass sich NIEMAND freiwillig seine Zähne ohne Grund aus Spaß behandeln lässt. Der berechtigte und garantiert nicht freiwillige Behandlungsbedarf unserer Patienten ist vorhanden und wird nicht von uns Zahnärzten künstlich erschaffen. Für das Jahr 2023 haben die Krankenkassen rückwirkend eine strikte Budgetierung beschlossen, d.h. wir erhalten von den Krankenkassen für alle notwendigen Behandlungen nur das maximale Budget erstattet (AOK/ Primärkassen 112€/ Quartal Ersatzkassen 142€/ Quartal). Alle darüberhinaus notwendigen Behandlungmaßnahmen werden rückwirkend zurückgefordert. Das ist Zechprellerei seitens der Krankenkassen. Die Leistungen wurden erbracht und werden jetzt rückwirkend nicht erstattet. Einige Stammtischparolen, deren sich unsere Politiker bedienen: Aber ein Zahnarzt bekommt schon sehr viel Geld für die Behandlung!? Die Grundversorgung eines gesetzlich versicherten Patienten wird nach der BEMA abgerechnet, die in den letzten Jahrzehnten in keinster Weise mit den Preissteigerungen angehoben wurde. Darüberhinaus durchgeführte Behandlungsmaßnahmen zB. Prophylaxe, Implantate, Keramikkronen etc. müssen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) privat abgerechnet werden. Die GOZ ist seit über 35 Jahren um keinen Cent angehoben worden. Mit unserem Honorar sind alle Kosten (Personal-, Material-, Hygiene-, Wartungs-, Energiekosten etc.) abgegolten. Und die Praxiskosten sind insbesondere seit Corona förmlich explodiert. Da reden wir über 3stellige Prozentwerte. Hier mal ein kleiner Vergleich zu anderen Handwerken: Ich habe 1987 für einen Herrenhaarschnitt 8,50DM ca 4,25€ bezahlt. Aktuell kostet ein Herrenhaarschnitt hier vor Ort 26,50€, dh. mehr als das 6fache! Auch ein Heizungsbauer kann heute keine Wärmepumpe für den Preis einer einfachen Heizung von vor 35 Jahren einbauen. Und wie würden diese Handwerker reagieren, wenn ihnen dann noch rückwirkend die erbrachten Arbeiten nicht erstattet werden. Laut unserer Politik kann ein Zahnarzt mit einem durchschnittlichen Überschuss von 160.000€/ Jahr nicht als arm bezeichnet werden! Hier wird der Praxisgewinn mit Netto-Einkommen verwechselt und die notwendige Tilgung der Praxisinvestition unterschlagen. Aber Politikern sind solche Fakten ja nachweislich nicht bekannt. Ich bin AOK krankenversichert und muss als Zahnarzt Pflicht-Rentenbeiträge zum Altersversorgungswerk (AVW) entrichten. Die durchschnittliche Praxisinvestition liegt bei 500.000€ bei einer durchschnittlichen Abschreibung von 10 Jahren => 50.000€ Tilgung/ Jahr. Hier die von unseren Politikern in den Raum geworfenen Durchschnittszahlen: Überschuss 160.000€,00€ AOK:12x 978,08€ => 11.636,96€ AVW 12x 1.404,30 => 16.851,60€ zu versteuern 131.511,44€ abzgl. ca 40% Steuern 51.564,58€ nach Steuer 78.846,86€ abzgl. Tilgung für Praxis 50.000,00€ Netto Jahreseinkommen 28.846,86€ Netto Monatseinkommen 2.403,91€ Und das alles als Selbstständiger OHNE Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgeld… aber mit vollem Risiko! Dazu kommt noch, dass wir auf qualifiziertes Fachpersonal angewiesen sind, das aber ohne uns KEINEN Cent Umsatz erbringen kann/ darf. Wie sollen wir weiterhin die berechtigten Gehaltsforderungen bezahlen!? Stammtischparole: Ich habe noch keinen Zahnarzt gesehen, der am Hungertuch nagt! Darum reissen sich ja auch die jungen Kollegen um unsere Praxen und würden die gerne übernehmen! Wir haben ca 6 Jahre studiert und tragen eine enorme Eigenverantwortung ohne jegliche soziale Absicherung und Unterstützung/ Subventiionen vom Staat. Ich bin seit über 30 Jahren mit Leib und Seele Zahnarzt würde diesen Beruf allerdings mit dem Wissen der heutigen Rahmenbedingungen NIEMALS wieder in Deutschland ergreifen. In knapp 8 Jahren werden ca 50% der Praxen in Ostfriesland wegfallen.
 04462/ 942045  In einem Termin zum perfekten Lächeln…. Praxis für ZahnheilkundeMichael GonschorrekAn der Buche 1826409 Wittmund-Leerhafe
Am 01.02.2024 schließen wir Zahnärzte in Niedersachsen unsere Praxen. Wir sind uns sicherlich alle einig, dass sich NIEMAND freiwillig seine Zähne ohne Grund aus Spaß behandeln lässt. Der berechtigte und garantiert nicht freiwillige Behandlungsbedarf unserer Patienten ist vorhanden und wird nicht von uns Zahnärzten künstlich erschaffen. Für das Jahr 2023 haben die Krankenkassen rückwirkend eine strikte Budgetierung beschlossen, d.h. wir erhalten von den Krankenkassen für alle notwendigen Behandlungen nur das maximale Budget erstattet (AOK/ Primärkassen 112€/ Quartal Ersatzkassen 142€/ Quartal). Alle darüberhinaus notwendigen Behandlungmaßnahmen werden rückwirkend zurückgefordert. Das ist Zechprellerei seitens der Krankenkassen. Die Leistungen wurden erbracht und werden jetzt rückwirkend nicht erstattet. Einige Stammtischparolen, deren sich unsere Politiker bedienen: Aber ein Zahnarzt bekommt schon sehr viel Geld für die Behandlung!? Die Grundversorgung eines gesetzlich versicherten Patienten wird nach der BEMA abgerechnet, die in den letzten Jahrzehnten in keinster Weise mit den Preissteigerungen angehoben wurde. Darüberhinaus durchgeführte Behandlungsmaßnahmen zB. Prophylaxe, Implantate, Keramikkronen etc. müssen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) privat abgerechnet werden. Die GOZ ist seit über 35 Jahren um keinen Cent angehoben worden. Mit unserem Honorar sind alle Kosten (Personal-, Material-, Hygiene-, Wartungs-, Energiekosten etc.) abgegolten. Und die Praxiskosten sind insbesondere seit Corona förmlich explodiert. Da reden wir über 3stellige Prozentwerte. Hier mal ein kleiner Vergleich zu anderen Handwerken: Ich habe 1987 für einen Herrenhaarschnitt 8,50DM ca 4,25€ bezahlt. Aktuell kostet ein Herrenhaarschnitt hier vor Ort 26,50€, dh. mehr als das 6fache! Auch ein Heizungsbauer kann heute keine Wärmepumpe für den Preis einer einfachen Heizung von vor 35 Jahren einbauen. Und wie würden diese Handwerker reagieren, wenn ihnen dann noch rückwirkend die erbrachten Arbeiten nicht erstattet werden. Laut unserer Politik kann ein Zahnarzt mit einem durchschnittlichen Überschuss von 160.000€/ Jahr nicht als arm bezeichnet werden! Hier wird der Praxisgewinn mit Netto-Einkommen verwechselt und die notwendige Tilgung der Praxisinvestition unterschlagen. Aber Politikern sind solche Fakten ja nachweislich nicht bekannt. Ich bin AOK krankenversichert und muss als Zahnarzt Pflicht-Rentenbeiträge zum Altersversorgungswerk (AVW) entrichten. Die durchschnittliche Praxisinvestition liegt bei 500.000€ bei einer durchschnittlichen Abschreibung von 10 Jahren => 50.000€ Tilgung/ Jahr. Hier die von unseren Politikern in den Raum geworfenen Durchschnittszahlen: Überschuss 160.000€,00€ AOK:12x 978,08€ => 11.636,96€ AVW 12x 1.404,30 => 16.851,60€ zu versteuern 131.511,44€ abzgl. ca 40% Steuern 51.564,58€ nach Steuer 78.846,86€ abzgl. Tilgung für Praxis 50.000,00€ Netto Jahreseinkommen 28.846,86€ Netto Monatseinkommen 2.403,91€ Und das alles als Selbstständiger OHNE Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgeld… aber mit vollem Risiko! Dazu kommt noch, dass wir auf qualifiziertes Fachpersonal angewiesen sind, das aber ohne uns KEINEN Cent Umsatz erbringen kann/ darf. Wie sollen wir weiterhin die berechtigten Gehaltsforderungen bezahlen!? Stammtischparole: Ich habe noch keinen Zahnarzt gesehen, der am Hungertuch nagt! Darum reissen sich ja auch die jungen Kollegen um unsere Praxen und würden die gerne übernehmen! Wir haben ca 6 Jahre studiert und tragen eine enorme Eigenverantwortung ohne jegliche soziale Absicherung und Unterstützung/ Subventiionen vom Staat. Ich bin seit über 30 Jahren mit Leib und Seele Zahnarzt würde diesen Beruf allerdings mit dem Wissen der heutigen Rahmenbedingungen NIEMALS wieder in Deutschland ergreifen. In knapp 8 Jahren werden ca 50% der Praxen in Ostfriesland wegfallen.
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